pistenregeln altabadia colfosco
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Pistenregeln in Südtirol

Seit dem 1. Januar 2022 ist das neue italienische Pisten-Sicherheitsgesetz in Kraft, hier die Einzelheiten

Im neuen Pisten-Sicherheitsgesetz, in Kraft seit 1. Jänner 2022, wurden einige Regeln für Wintersportler neu eingeführt bzw. bisherige Regeln abgeändert. Es handelt sich dabei um die Gesetzesdekrete Nr. 41 und 73/2021, die das alte Gesetz von 2003 ablösen. Als Rahmengesetz gilt es auch für alle spezifischen Südtiroler Bestimmungen zur Sicherheit auf den Ski- und Rodelpisten:

  • Helmpflicht:
    Auf den Ski- und Rodelpisten gilt eine Helmpflicht bis 18 Jahre (und nicht wie bisher bis 14 Jahre). Der Helm muss CE-zertifiziert sein.

  • Pflichtversicherung:
    Alle Pistennutzer müssen eine Versicherung haben, die sich an die Haftpflichtversicherung der Straße anlehnt. Sie muss die Haftpflicht für Schäden oder Verletzungen Dritter abdecken und kommt zum Tragen, falls die Schuld an einem Unfall zivilrechtlich nicht geklärt wird. Sie ist als Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherung erhältlich und kann beim Kauf des Skipasses oder bei einer Versicherung erworben werden. Die Verwaltungsstrafen ohne Versicherung reichen von 100 bis 150 Euro, zusätzlich zum Entzug des Skipasses.

  • Alkohol-Test:
    Der Genuss von Alkohol ist nur noch in eingeschränktem Maß erlaubt, die Grenzwerte orientieren sich an denen im Straßenverkehr: Mit mehr als 0,5 Promille auf den Pisten unterwegs zu sein, wird mit einer Geldbuße geahndet (250 bis 1.000 Euro). Ab 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat.

  • Überholen und Engstellen:
    Im Juli 2023 fügte der Südtiroler Landtag den Beschluss hinzu, sich vor einem Überholen zu vergewissern, dass dafür ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, immer mit soviel Abstand, dass Überholte nicht behindert werden. Bei Kreuzungen müssen sich Skifahrer vergewissern, ob jemand von einer anderen Skipiste ankommt, auch von oben. Der Aufstieg auf der Piste ist verboten.


Die 10 FIS-Regeln bilden die Grundlage für verantwortungsvolles Skifahren und gelten für alle Wintersportler. Jeder ist verpflichtet, diese Regeln zu kennen und zu beachten. Verstöße, die einen Unfall verursachen, können zivil- und strafrechtliche Folgen haben:

  • Rücksicht:
    Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er niemanden gefährdet oder schädigt.

  • Geschwindigkeit und Fahrweise:
    Fahre auf Sicht und passe deine Geschwindigkeit und Fahrweise deinem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte an.

  • Fahrspur:
    Wähle deine Fahrspur so, dass du den vor dir fahrenden Skifahrer nicht gefährdest.

  • Überholen:
    Überhole mit ausreichend Abstand, damit der Überholte genügend Raum für seine Bewegungen hat.

  • Einfahren und Anfahren:
    Vergewissere dich vor dem Einfahren in eine Abfahrt oder dem Anfahren nach einem Halt, dass du dies gefahrlos tun kannst.

  • Anhalten:
    Vermeide es, an engen oder unübersichtlichen Stellen anzuhalten. Nach einem Sturz musst du die Piste schnellstmöglich freimachen.

  • Abstieg:
    Benutze zum Absteigen den Rand der Abfahrt.

  • Zeichen:
    Beachte die Markierungen und Signale.

  • Unfälle:
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  • Ausweispflicht:
    Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben und sich ausweisen können.


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